Neuerungen beim Pflegegeld ab 1. Jänner 2015
- wico30
- 1. Jan. 2015
- 1 Min. Lesezeit
Anhebung der Stundenwerte für Stufe 1 und 2:
Ab 1.1.2015 gelten für Neuanträge, geänderte Stundenwerte: Stufe 1 statt über 60 nun über 65 Stunden Pflegebedarf, Stufe 2 statt über 85 nun über 95 Stunden Pflegebedarf.
Jeder behält die Leistung die er bezieht. Keine bestehende Leistung
wird gekürzt.
Für PflegegeldbezieherInnen gilt weiterhin das System zum
Eintrittszeitpunkt. Auch bei Nachuntersuchungen.
Valorisierung: Ab 1.1.2016 wird das Pflegegeld in allen Pflegestufen
um zwei Prozent erhöht.
Was bedeutet das für PflegegeldbezieherInnen?
Jede/r PflegegeldbezieherIn behält Einstufung und Leistung, und ab
1.1.2016 ein um zwei Prozent höheres Pflegegeld.
Wie hoch sind die Pflegegeldstufen ab 2016?
Stufe 1 statt € 154,20 dann € 157,30
Stufe 2 statt € 284,30 dann € 290,00
Stufe 3 statt € 442,90 dann € 451,80
Stufe 4 statt € 664,30 dann € 677,60
Stufe 5 statt € 902,30 dann € 920,30
Stufe 6 statt € 1.260,00 dann € 1.285,20
Stufe 7 statt € 1.655,80 dann € 1.688,90
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